Hafenklang Re-Opening!

Liebe Freund*innen!

Wir öffnen endlich wieder unsere Türen für euch und starten mit dem Kneipenabend, der ab jetzt regelmäßig an Freitagen und Samstagen, an denen kein Konzert ist, mit wechselnden DJs stattfindet.

Die Kneipenabende werden unter 2G Bedingungen stattfinden, das heißt: Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene. Konzerte werden bis aufs erste vorwiegend ebenfalls mit 2G veranstaltet, es gibt jedoch auch einige Konzerte, bei der die 3G-Regelung gilt. Welche Veranstaltung jeweils unter 2G oder 3G stattfinden, entnehmt bitte unserer Homepage, wir werden bei jeder Veranstaltung vorab entsprechend darauf hinweisen. Dort findet ihr auch die FAQ zu 2G/3G Veranstaltungen.

Wir wissen, dass die 2G Regelung nicht für alle optimal ist, haben uns aber als Kollektiv mehrheitlich dazu entschieden, Veranstaltungen – wo möglich – mit 2G umzusetzen.
Nach 1 ½ Jahren freuen wir uns sehr darauf, euch endlich wieder Programm IM Hafenklang anbieten zu können und euch alle wiederzusehen!

Bis gleich!
Euer Hafenklang

FAQ 2G/3G:

Hier noch die FAQ zu 2G/3G:

Was bedeuten 2G-Veranstaltungen:
– Der Zutritt ist nur noch mit einem gültigen Immunitätsnachweis möglich!
– Impfnachweis – zweite Impfung mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung ODER
– Genesenennachweis – Nachweis über positiven, personalisierten PCR-Test, älter als 28 Tage.
– Gültiger Lichtbildausweis zum Abgleich der Daten.
– Vor Ort ist das Tragen einer medizinischen- oder FFP2 Maske obligatorisch!
– Zur Kontaktverfolgung ist eine Registrierung über die LUCA-App, die Corona-Warn-App oder per Zettel erforderlich.

2G – Was mache ich, wenn ich bereits ein Ticket für eine Veranstaltung habe, aber weder geimpft, noch genesen bin?
In diesem Fall hast Du die Möglichkeit dein Ticket kostenfrei zu stornieren. Sofern Du Dein Ticket online gekauft hast, kannst Du es dort beim Ticketanbieter zurückgeben und bekommst Dein Geld erstattet.

Was bedeuten 3G-Veranstaltungen:
– Der Zutritt mit einem der folgenden Nachweise möglich:
– Impfnachweis – zweite Impfung mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung ODER
– Genesenennachweis – Nachweis über positiven, personalisierten PCR-Test, älter als 28 Tage ODER
– Testnachweis – Nachweis über negativen, personalisierten Antigen-Schnelltest (nicht älter als 12 Stunden), oder negativen, personalisierten PCR Test (nicht älter als 24 Stunden)
– Gültiger Lichtbildausweis zum Abgleich der Daten.
Vor Ort ist das Tragen einer medizinischen- oder FFP2 Maske obligatorisch!
Zur Kontaktverfolgung ist eine Registrierung über die LUCA-App, die Corona-Warn-App oder per Zettel erforderlich.